Glossar der Technischen Isolierung
Von „A“ wie Abschottung bis „W“ wie WKSB
Es gibt mehrere Arten von Abschottungen zur Dämmung betriebstechnischer Anlagen:
Beispielsweise unterteilen Abschottungen bei Kesselwänden den Raum zwischen Kesselwand und Ummantelung horizontal, um die Konvektion zu vermindern.
Abschottungen bei Schütt- und Stopfisolierungen verhindern wiederum ein Nachsacken des Dämmstoffs.
Abschottungen beim Gießen von Polyurethan (PUR)-Ortschaum haben hingegen den Zweck, den Fließweg des Reaktionsgemisches zu begrenzen (siehe dazu: AGI Arbeitsblatt Q 02. Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen (2011); Hrsg.: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V.).
Weiterhin führen Isolierbetriebe häufig Abschottungen für Kabel- und Rohrleitungen aus, damit die Anforderungen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes erfüllt sind. Dafür kommen u.a. Mineralfaserplatten und Brandschutzbeschichtungen oder auch Brandschutzmörtel zum Einsatz.
Brennbare Rohre werden zudem häufig mit Brandschutzmanschetten abgeschottet.
Seit etwa 1930 wurde Asbest in großen Mengen verbaut. Erst einige Jahrzehnte später hat man die nachweislich krebserregende Wirkung von Asbest erkannt, weshalb die Herstellung und der Einsatz seit Oktober 1993 in Deutschland verboten sind. Viele langlebige Asbestprodukte (z.B. Bodenbeläge, Dachplatten, Fliesenkleber, Spachtelmassen oder Putze) sind jedoch auch heute noch in zahlreichen Gebäuden zu finden. Häufig ist das Vorkommen von Asbest nicht unmittelbar erkennbar.
Es wird zwischen schwach gebundenen Produkten (z.B. Asbestpappe) und fest gebundenen Asbestprodukten (z.B. Asbestzement) unterschieden.
Von Materialien und Produkten mit schwach gebundenem Asbest geht eine konstante Gefahraus, da sie leicht Asbestfasern als feinen Staub abgeben. Für sie gelten die Asbestrichtlinien der Bundesländer, die festschreiben, dass nur sachkundige Fachfirmen die Sanierung von schwach gebundenem Asbest durchführen dürfen.
Von fest gebundenen Asbestprodukten geht bei normaler Nutzungi.d.R. keine Gefahr aus, sofern die Produkte intakt und gebrauchstauglich sind bzw. keinen thermischen oder mechanischen Einwirkungen ausgesetzt sind. Problematisch wird es, wenn die Produkte zerstört oder mechanisch bearbeitet werden (z.B. Schleifen, Abschlagen, Abbürsten, Fräsen oder Abstrahlen). Dadurch können hohe Faserkonzentrationen in der Umgebung entstehen.
Bei allen Arbeitsschritten müssen Stäube in jedem Fall vermieden werden. Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 schreibt fest, welche Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit Asbest zu treffen sind.
Unter betriebstechnischen Anlagen werden alle Produktions- und Verteilanlagen zusammengefasst, darunter:
- Rohrleitungen
- Apparate
- Behälter
- Kolonnen
- Tanks
- Dampferzeuger
- sowie Heizungs-, Lüftungs-, Warmwasserbereitungs-, Kaltwasser- und Klimaanlagen
(siehe dazu: AGI Arbeitsblatt Q 02. Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen (2011); Hrsg.: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V.)
Ein Bauzeitenplan stellt den zeitlichen Ablauf einzelner Tätigkeiten eines Bauvorhabens in einer Grafik dar. Dadurch können alle am Bau Beteiligten schnell erfassen, zu welchem Zeitpunkt mit welchen Arbeiten begonnen wird bzw. bis wann diese fertiggestellt sein müssen. Das erleichtert die Terminplanung für alle Beteiligten. Bei Verzögerungen, z.B. aufgrund von schlechtem Wetter oder personellen Ausfällen, kann der Bauzeitenplan angepasst werden.
Je nach Projektumfang und Komplexität kommen für die Bauzeitenplanung immer häufiger professionelle Projektmanagement-Tools zum Einsatz.
Unter Dämmstoffen für betriebstechnische Anlagen versteht man Stoffe mit einer Wärmeleitfähigkeit von < 0,06 W/(m·K) bei einer Mitteltemperatur von 0 °C (siehe dazu: AGI Arbeitsblatt Q 02. Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen (2011); Hrsg.: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V.).
Je nach Anwendungsbereich kommen folgende Dämmstoffe zum Einsatz:
- Mineralwolle (Glas-/Steinwolle, keramische Wolle) für die Wärmedämmung
- Mineralwolle für den Brandschutz
- Weiche Schaumstoffe (z.B. Elastomer)
- Calciumsilikat, Vermiculit
- Hartschaumstoffe (EPS, PUR und PEF)
- Schaumglas
- Schüttdämmstoffe
- Dämmkork
Organische Dämmstoffe aus Flexiblem Elastomerschaum (FEF) und Polyethylenschaum (PEF) sind geschlossenzellige Schaumkunststoffe.
- Der Anwendungstemperaturbereich liegt im Bereich von -50 °C bis +110 °C. Teilweise liegt die untere Temperaturgrenze jedoch auch bei bis zu -200 °C.
- Eine Dämmung mit FEF- und PEF-Dämmstoffen dient dem Schutz von Rohren, Luftkanälen und Behältern (inkl. Rohrbogen, Armaturen, Flanschen) in Kälte- und Klimaanlagen sowie verfahrenstechnischen Anlagen.
- FEF- und PEF-Dämmstoffe werden als Platten, Schalen oder Schläuche geliefert.
Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) regelt u.a. den Einbau bzw. den Umgang mit Leitungsinstallationen innerhalb von Rettungswegen. Hierbei werden folgende Inhalte betrachtet:
- Sicherheitstreppenräume und -schleusen
- Vorräume
- notwendige Treppenräume
- notwendige Flure
In notwendigen Fluren dürfen z.B. ausdrücklich keine brennbaren Dämmstoffe zum Einsatz kommen, denn eine offene Verlegung innerhalb von notwendigen Fluren ist nach MLAR nicht zulässig. Gleiches gilt für weitere Rettungswege. In dem Fall gibt es mehrere Lösungsansätze, darunter die „Frankfurter Lösung“, auch „Frankfurter Modell“ genannt. Der Name ist angelehnt an einen baulichen Versuch, der erstmals im Raum Frankfurt durchgeführt und von der unteren Baubehörde genehmigt wurde.
Sollen Dämmstoffe in Rettungswegen verbaut werden, ist sicherzustellen, dass diese nichtbrennbar sind oder über nichtbrennbare Stoffe gekapselt werden. Bei einer Kälteleitung, die normalerweise in Kautschuk gedämmt wird, müsste das Frankfurter Modell zur Anwendung kommen. Es sieht vor, dass ein zusätzlicher Mineralfaserdämmstoff (Schmelzpunkt > 1.000 °C, Mindestdicke 30 mm) mit einem Raumgewicht von ca. 90 bis 100 kg/m³ als Kapselung der Brandlast verwendet wird. Dieser wird anschließend über einen Bindedraht mit sechs Wicklungen pro laufender Meter gesichert. Die Sicherung dient dazu, dass die überlappende Verklebung bei den Rohrschalen im Brandfall nicht öffnen kann, da der Klebstoff sonst seine Klebkraft verliert und die Rohrschale ggf. abfällt. Das ist sehr wichtig, wird in der Praxis aber oft vergessen.
In diesem Fall wird aus bauaufsichtlichen Kreisen eine allgemeine Bauartgenehmigung verlangt. Würde man dem Frankfurter Modell nachkommen, könnte man die Dämmung bzw. Isolierung mithilfe dieser Genehmigung ohne Schwierigkeiten einbauen, weil das Modell als offizieller Anwendbarkeitsnachweis genutzt werden darf. Solange so etwas nicht eingeführt wurde, ist es ratsam, die Frankfurter Lösung im Brandschutzkonzept zu beschreiben und der Baugenehmigung hinzuzufügen.
Viele Bauaufsichtsbehörden kennen das Frankfurter Modell nicht und haben somit Schwierigkeiten, damit umzugehen. Jeder Fachbetrieb sollte sich darauf einstellen, das Modell erklären zu müssen. Grundsätzlich ist es ratsam, diese Abweichungen im Brandschutzkonzept zu beschreiben oder mit dem Konzeptersteller eine Fortschreibung des Brandschutzkonzepts zu vereinbaren.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest und bezieht sich somit vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes. Das GEG ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und ersetzt die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) bzw. fasst diese zusammen.
Wie die EnEV enthält auch das GEG Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen (§§ 69, 70 i.V.m. Anlage 8 GEG) und zur nachträglichen Dämmung bisher ungedämmter Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen bei heizungstechnischen Anlagen in Gebäuden (§ 71 i.V.m. Anlage 8 GEG). Das GEG führt die Regelungen in § 14 Absatz 5 und § 15 Absatz 4 und Anlage 5 der EnEV unverändert fort.
Die Anforderungen, die sich durch das GEG an die technische Isolierung ergeben, sind in einer Fachinformation des Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) zusammengefasst.
Unter technischer Isolierung - häufig auch als Dämmtechnik bezeichnet - versteht man die Dämmung betriebstechnischer Anlagen in der Industrie und in Gebäuden. Dazu gehören beispielsweise:
- Rohrleitungen
- Tanks
- Kessel
- Abgaskanäle
- Turbinen
- Lüftungsleitungen
- und weiteres Prozessequipment (z.B. Wärmetauscher)
Anwendungsbereiche
Anwendungsbereiche sind z.B. der Sektor Energieerzeugung, die Öl-, und Gasindustrie oder die Produktion (z.B. Eisen- und Stahlindustrie, Maschinenbau, Kraftfahrzeuge, Lebensmittel).
Ziel der technischen Isolierung
Wesentliches Ziel der technischen Isolierung ist es, Energieverluste zu verhindern, die aufgrund der Temperaturdifferenz zwischen Prozessmedium und Umgebung entstehen. Je nach Situation kommen dafür Wärme- oder Kältedämmungen zum Einsatz. Eine Reduktion des Energieverlustes ist nicht nur aus wirtschaftlicher Perspektive sinnvoll, sondern trägt durch den geringeren Ausstoß von Emissionen auch zum Umweltschutz bei.
Die technische Isolierung dient der Prozesskontrolle
Bei einer Temperaturdifferenz von Prozessmedium und Umgebung wird Wärme übertragen, wodurch sich die Mediumstemperatur verändert. Gewisse Prozesse erlauben aber nur eine Temperaturänderung in einem bestimmten Bereich. Die Isolierung verhindert z.B. eine zu starke Abkühlung eines Mediums.
Technische Isolierung schützt betriebstechnische Anlagen & Personen
So dient eine technische Isolierung z.B. dem Brandschutz oder dem Gefrierschutz im Freien. Neben dem Anlagenschutz bietet die technische Isolierung aber auch einen erhöhten Personenschutz.
Durch Wärmedämmung wird z.B. die Oberflächentemperatur teilweise im hohen Maß gegenüber einem ungedämmten Anlagenteil reduziert. Dadurch lässt sich das Verbrennungsrisiko reduzieren. Der beim Anlagenschutz angeführte Brandschutz dient ebenso dem Personenschutz. Zusätzlich reduziert der Schallschutz den Umgebungslärm und trägt somit zum Gesundheitsschutz für den Menschen bei.
Die Kältedämmung ist eine dampfdiffusionsdichte Dämmung von Kälteleitungen, Klimaanlagen oder Luftkanälen. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Mediumstemperatur kleiner als die Umgebungstemperatur ist und somit der Wärmeübergang von der Umgebung an das Medium reduziert werden soll.
Die Kältedämmung dient somit dazu:
- Leistungsverluste zu verhindern
- die Effizienz von Kühlanlagen zu steigern
- und dadurch Betriebskosten zu reduzieren
Korrosion (engl. Corrosion under Insulation - CUI)
Ein wesentliches Ziel einer Kältedämmung ist außerdem, Tauwasser zu verhindern und somit Schäden durch Korrosion (engl. Corrosion under Insulation, CUI) zu verhinden. Daher ist es essenziell, dass ein isoliertes Objekt korrosionsgeschützt ist, wenn es aus unlegiertem oder niedrig legiertem Stahl besteht. Denn hier kommt es leicht zur Tauwasserbildung an der Außenseite des Leitungssystems oder des kalten Bauteils (siehe dazu: DIN 4140). Bei Objekten aus nicht-rostendem austenitischen Stählen oder Kupfer muss von einem Fachplaner geprüft werden, ob auf Korrosionsschutz verzichtet werden kann.
Unter Leitungsanlagen versteht man Anlagen aus Leitungen, vor allem aus elektrischen Leitungen oder Rohrleitungen sowie aus den dazugehörigen ...
- Dämmstoffen
- Armaturen
- Hausanschlusseinrichtungen
- Messeinrichtungen
- Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen
- Netzgeräten und
- Dämmstoffen.
Zu Leitungen gehören außerdem deren Befestigungen und Beschichtungen.
Was beim Einsatz bzw. beim Umgang mit Leitungsanlagen aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes zu beachten ist, fasst die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) zusammen.
Lüftungsanlagen sind z.B. Klimaanlagen, raumlufttechnische Anlagen oder Warmluftheizungen. Sie bestehen aus Lüftungsleitungen und allen zu ihrer Funktion erforderlichen Bauteilen und Einrichtungen sowie aus allen von Luft durchströmte Bauteile, etwa:
- Lüftungsrohren, -formstücken, -schächten und -kanälen
- Schalldämpfern
- Ventilatoren
- Luftaufbereitungseinrichtungen
- Brandschutzklappen und anderen Absperrvorrichtungen gegen die Übertragung von Feuer und Rauch
- sowie Absperrvorrichtungen gegen Rauchübertragung (Rauchschutzklappen)
Zu einer Lüftungsanlage gehören außerdem alle Verbindungen, Befestigungen, brandschutztechnischen Ummantelungen, Dampfsperren, Folien, Beschichtungen und Bekleidungen – so auch die Dämmung bzw. Isolierung.
Lüftungsleitungen und deren Bekleidung bzw. Dämmung müssen nichtbrennbar sein. Brennbare Baustoffe sind nur zulässig, wenn ein Beitrag der Lüftungsleitung zur Brandentstehung und -weiterleitung nicht zu befürchten ist. Werden Baustoffe miteinander kombiniert, ist die Verbundwirkung gemäß den Hinweisen in den Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweisen zu beachten.
Was beim Einsatz bzw. Umgang mit Lüftungsanlagen aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes zu beachten ist, fasst die Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR) zusammen.
Mineralwolle ist ein anorganischer Dämmstoff, der aus mineralischen Rohstoffen hergestellt wird. Als Binde- oder Schmelzmittel können organische Bestandteile enthalten sein. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Glas- und Steinwolle. In den meisten Fällen wird Mineralwolle für die Wärmedämmung verwendet.
Mineralwolldämmstoffe werden geliefert als:
- Drahtnetzmatten
- Lamellenmatten
- Schalen
- Bögen
- Filze
- Matten
- Platten
- Segmenteund
- und lose Wolle
Sie können mit Drahtgeflecht versteppt, mit Folie, Glasvliesen, Glasfilamentgeweben kaschiert oder mit Beschichtungen und anderen Trägermaterialien versehen sein.
Die Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL) regelt, welche Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten gestellt werden. Das gilt insbesondere für die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile, das Brandverhalten der Baustoffe, die Größe der Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnitte, die Rettung von Menschen, die Anordnung, Lage und Länge der Rettungswege sowie wirksame Löscharbeiten.
Industriebauten, die den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen, erfüllen die Schutzziele des § 14 MBO; die Sicherheit der Einsatzkräfte ist berücksichtigt.
Die MIndBauRL gilt für folgende Bereiche:
- Industriebauten nach Abschnitt 3.1, die keine Aufenthaltsräume in einer Höhe von mehr als 22 m i.S. von § 2 Abs. 3 Satz 2 MBO haben.
- Industriebauten, die Aufenthaltsräume (§ 2 Abs. 5 MBO) in einer Höhe von mehr als 22 m i. S. von § 2 Abs. 3 Satz 2 MBO haben, welche nur vorübergehend zu Wartungs- und Kontrollzwecken begangen werden. Für diese Industriebauten ist die Muster-Hochhausrichtlinie nicht anzuwenden.
Sie gilt wiederum nicht für Reinraumgebäude und Tierhaltungsanlagen.
Für Industriebauten mit geringeren Brandgefahren (z.B. Industriebauten, die überwiegend offen sind, (z.B. überdachte Freianlagen/Freilager) oder die aufgrund ihres Verhaltens im Brandfall diesen gleichgestellt werden können bzw. Industriebauten, die lediglich der Aufstellung technischer Anlagen dienen und die nur vorübergehend zu Wartungs- und Kontrollzwecken begangen werden (Einhausungen, z. B. aus Gründen des Witterungs- oder Immissionsschutzes) können Erleichterungen gestattet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die bauordnungsrechtlichen Schutzziele erfüllt sind. Weitergehende Anforderungen können z.B. für Regallager mit brennbarem Lagergut und einer Oberkante Lagerguthöhe von mehr als 9 m gestellt werden.
Herausgeber der MIndBauRL ist das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt); Stand Mai 2019.
Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) ist eine Muster-Richtlinie im baulichen Brandschutz. Ziel der Richtlinie ist es, die Errichtung von ausreichend brandgeschützten Leitungsanlagen zu gewährleisten. Rechtliche Verbindlichkeit erlangt die MLAR durch die Übertragung in das jeweilige Landesrecht der einzelnen Bundesländer.
Erstellerin der MLAR ist die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (Fassung 10.02.2015). Herausgegeben wird die Richtlinie vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Die MLAR wurde zuletzt geändert durch den Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 03.09.2020. Die MLAR gilt für folgende Bereiche:
- Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden,
- die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände, Decken) und
- den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.
Für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Vorräume und Sicherheitsschleusen gilt die Richtlinie entsprechend. Was hingegen nicht in den Geltungsbereich der MLAR fällt, sind Lüftungs- und Warmluftheizungsanlagen. Für Lüftungsanlagen gilt die Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR).
Die Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR) ist eine Muster-Richtlinie im baulichen Brandschutz. Sie gilt für den Brandschutz von Lüftungsanlagen, an die Anforderungen nach § 41 MBO gestellt werden. Sie gilt nicht für mit Luft arbeitende Transportanlagen (z.B. Rohrpostanlagen).
Erstellerin der M-LüAR ist die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (Fassung 29.09.2005). Herausgegeben wird die Richtlinie vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Die M-LüAR wurde zuletzt geändert durch den Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 03.09.2020.
Für die Verwendung von Bauprodukten und die Anwendung von Bauarten zur Errichtung von Lüftungsanlagen sind die bauordnungsrechtlichen Vorschriften und die konkretisierenden Regelungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in der jeweils geltenden Fassung maßgeblich.
Die Isolierung von Rohrleitungen ist für die Erhaltung der Energie des Mediums in den Rohren verantwortlich. Um den Temperaturabfall oder Energieverlust des aufbereiteten Mediums vom Erzeuger bis zum Endverbraucher in Grenzen zu halten, kommen je nach Gewerk unterschiedliche Isoliermaterialien zum Einsatz.
Rohrleitungen durchdringen häufig raumabschließende Bauteile in Gebäuden und müssen daher brandschutztechnisch abgeschottet werden. Fachmännisch ausgeführte Rohrabschottungssysteme verhindern somit die Weiterleitung von Feuer und Rauch in benachbarte Räume.
Zur Rohrleitungsabschottung werden z.B. Mineralfaserplatten und Brandschutzbeschichtung oder Brandschutzmörtel eingesetzt. Nicht brennbare Rohre können wiederum mit Brandschutzmanschetten abgeschottet werden.
Was beim Einsatz bzw. beim Umgang mit Rohrleitungsanlagen aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes zu beachten ist, fasst die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) zusammen.
Der Schallschutz hat zum Ziel, eine Schallübertragung von einer Schallquelle zu einem Empfänger zu mindern und somit die Lärmbelastung zu reduzieren. Schall breitet sich in mechanische Schwingungen und Druckwellen aus. Die vom Menschen hörbaren Schallschwingungen liegen im Frequenzbereich von 16 bis 20.000 Hz.
Ob Geräusche, Erschütterungen oder Schwingungen: Eine professionelle Schallschutzisolierung verringert die Lärmbelastung erheblich. Typische Schallschutzvorrichtungen, die von Isolierbetrieben hergestellt bzw. verbaut werden, sind Schallschutzwände, Schalldämmkapseln, Schalleinhausungen oder Schalldämpfer für Industrieanlagen.
Schallschutznachweise sind Gutachten, die i.d.R. im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erstellt werden. Sie belegen, dass bei einem Bauvorhaben die gesetzlichen Vorgaben des Schallschutzes eingehalten werden. Die wesentlichen Vorgaben sind Grenzwerte für den Mindestschallschutz gegen Außenlärm. Hier wird zwischen Luftschall und Trittschall unterschieden.
Die Geräuschkulisse innerhalb einer Nutzungseinheit (z.B. Großraumbüro) ist selten Teil des Antragsverfahrens. Die Anforderungen der Schallabsorption von Bauteilen sind wiederum im Rahmen des Arbeitsschutzes von Belang.
Schaumglas ist ein anorganischer Dämmstoff, der größtenteils aus Glas gefertigt ist. Die Anwendungsgrenztemperaturen betragen -265 °C bis +430 °C, weshalb Schaumglas als Kältedämmstoff eingesetzt werden kann. Bei Temperaturen von -80 °C bis +120 °C ist ein schockartiges Abkühlen oder Erhitzen von Schaumglas nicht zulässig.
Schaumglas ist wasser- und dampfdicht, säurebeständig und nichtbrennbar. Zudem ist Schaumglas hoch druckfest, weshalb es als Dämmstoff in Umgebungen verwendet wird, wo z.B. eine hohe Druckfestigkeit oder Säurebeständigkeit gefordert ist.
Das TIPCHECK-Programm („Technical Insulation Performance Check“) wird von der Europäischen Stiftung für Industrieisolierung (EiiF) mit dem Ziel angeboten, der Industrie Werkzeuge und Lösungen zur Verfügung zu stellen, um Energie zu sparen und CO₂-Emissionen durch die Verbesserung technischer Isoliersysteme zu reduzieren. Das Programm umfasst Wärmeenergie-Audits gemäß EN 16247 und ISO 50002 zur Leistungsüberprüfung industrieller Dämmsysteme, Trainings für zertifizierte TIPCHECK Ingenieure und verschiedene Software-Tools und Apps.
Die „TRGS 519“ ist die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 zu „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“. Sie gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung.
Die Technische Regel wird vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Eine Wärmedämmung ist die Dämmung eines Objekts, dessen Temperatur über der Umgebungstemperatur liegt. Somit wird der Wärmeübergang vom Medium an die Umgebung reduziert. Mithilfe einer Wärmedämmung kann somit ein wesentliches Ziel der technischen Isolierung erreicht werden: die Verminderung des Energieverlusts, der aufgrund der Temperaturdifferenz zwischen Prozessmedium und Umgebung entsteht.
In industriellen Anlagen kommt i.d.R. Mineralwolle als Dämmstoff zum Einsatz. Teilweise dienen Calcium-Magnesium-Silikatfasern (CMS) als Vorisolierung. Schaumglas setzt man vorwiegend dort ein, wo hohe Druckbelastungen auftreten.
Der Wärmeschutz im Bauwesen ist ein Teilbereich der Bauphysik. Zum Wärmeschutz tragen sämtliche bauliche Maßnahmen bei, die das Ziel haben, Wärme- und Energieverluste zu verhindern und somit die Energiekosten zu senken bzw. die Raumbehaglichkeit zu verbessern. Eine davon ist die Wärmedämmung in Gebäuden oder Anlagen. Mittels technischer Isolierung (z.B. Blechisolierungen, PVC-Isolierungen, ummantelungsfreie Isolierungen) werden unnötige Verlust von Wärme und somit von Energie vermieden.
Der Begriff „WKSB“ setzt sich aus den Begriffen W ärmeschutz, K älteschutz, S challschutz und B randschutz zusammen. Arbeiten des Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzes werden von Isolierfachbetrieben (WKSB-Handwerk) bzw. von bauindustriellen Dienstleistern (Industrie-Isolierern) durchgeführt.
Zum Aufgabengebiet eines Isolierers gehört die Dämmung betriebstechnischer Anlagen in Gebäuden oder der Industrie. Das Ziel ist zum einen, Wärme- und Kälteverluste zu vermeiden. Dafür werden i.d.R. Dämmstoffe auf Rohrleitungen, Kanälen, Apparaten, Behältern, Armaturen und anderen Anlagenteilen angebracht. Darüber hinaus fertigen und montieren die Betriebe Isolierverkleidungen aus Blechen und Kunststoffen, welche die Dämmung gegen Witterungsbedingungen schützen und gegen Schall abschirmen.
Weiterhin führen viele Isolierer bauliche Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz aus, z.B. Rohrleitungsabschottungen. Die Betriebe wissen zudem, welche Brandschutz-Materialien für Dämmmaßnahmen geeignet sind und sorgen für den fachgerechten Einbau.